Mindestens 500 Euro statt 359 Euro!
www.500-euro-eckregelsatz.de, 14.07.09
3,94 Euro pro Tag für Essen und Trinken! So „viel“ steht ab 1. Juli 2009 alleinstehenden Hartz-IV-BezieherInnen für Nahrungsmittel und nicht-alkoholische Getränke pro Tag zu. Dieser Betrag entspricht zu 100 Prozent dem, was die unteren 20 % der Ein-Personen-Haushalte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) für Ernährung ausgeben. Ihre Ausgaben sollen laut Regierung dem Bedarf entsprechen.