Arbeitslosen-Treff Odenwald

 

 

Kompass AKTUELL

Gesetzliche Änderungen ab 1. August 2006 auf einen Blick

Veränderte Regeln für Arbeitlose und Existenzgründer: Auch zum 1. August ändert sich wieder einiges für Arbeitslose und Existenzgründer.

LANGZEITARBEITSLOSE: Sie müssen sich auf häufigere Kontrollen und härtere Sanktionen einstellen. Wer Arbeitslosengeld II beantragt, erhält umgehend ein Job- oder Qualifizierungsangebot. Wird es abgelehnt, werden die Leistungen um 30 Prozent für drei Monate gekürzt. Weitere Weigerungen können zur kompletten Streichung führen. Auch dürfen die Behörden Langzeitarbeitslose regelmäßig zu Hause anrufen und Informationen verlangen. Bei eheähnlichen Gemeinschaften wird die Beweislast umgekehrt: Früher musste der Staat nachweisen, dass die Gemeinschaft vorliegt. Nun muss der Antragssteller nachweisen, dass dies nicht der Fall ist. Ein Außendienst der Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Arbeitsverwaltung soll durch mehr Kontrollen Missbrauch aufdecken. Der Freibetrag für Erspartes wird auf 150 Euro pro Lebensjahr (max. 9750 Euro) abgesenkt, der für Altersvermögen auf 250 Euro (max. 16.250 Euro) aufgestockt.

EXISTENZGRÜNDER: Die bisherige Ich AG und das Überbrückungsgeld werden durch einen neuen Gründungszuschuss für Arbeitslose ersetzt. Der Zuschuss beträgt 300 Euro monatlich und wird maximal15 Monate gezahlt. Er wird in den ersten neun Monaten zusätzlich zum Arbeitslosengeld I gezahlt. In einer zweiten Phase können die 300 Euro für sechs Monate weitergezahlt werden, dann wird aber nur doch die Pauschale für die Sozialversicherung bezahlt. Gründerinnen und Gründer müssen arbeitslos gemeldet sein und ihre Arbeitslosigkeit durch die Existenzgründung beenden. Außerdem müssen Antragsteller eine Einschätzung ihres Vorhabens etwa von einer Handwerkskammer oder einer Bank vorlegen. Ein direkter Übergang von Beschäftigung in eine geförderte Selbstständigkeit ist nicht möglich. Empfänger von Arbeitslosengeld II sind nicht anspruchsberechtigt, sie können ein Einstiegsgeld bei den für sie zuständigen Stellen beantragen.


Telefonische Erreichbarkeit ab 1. August 2006

Der Gesetzgeber beabsichtigt, mit dem Beschluss zum Fortentwicklungsgesetz, erwerbslose Hilfebedürftige, ab dem 1. August 2006 telefonisch transparenter werden zu lassen. Transparenz sollte der Erwerbslose aber auch von Seiten der Agenturen und Ämter erwarten können. Gerade die Callcenter, welche im Auftrag der BA Befragungen durchführen sollen, erweisen sich als Transparenzmuffel. Meist erkennt der zu Befragende nicht, wer am anderen Ende der Leitung sich befindet und beantwortet gutgläubig wichtige Fragen.

Dazu aus dem Fortentwicklungsgesetz:

Zu Nummer 42 (§ 51)

Die Ergänzung stellt klar, dass die Träger der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nichtöffentliche Stellen auch mit Maßnahmen zur Förderung der Eingliederung in Arbeit und zur Vermeidung von Leistungsmissbrauch beauftragen dürfen. Dies kann zum Beispiel die Einrichtung von Call-Centern für telefonische Abfragen sein, ob bei Beziehern von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende die erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen und ob sie für bestimmte Eingliederungsmaßnahmen in Frage kommen. Die Durchführung dieser Abfragen kann in schriftlicher und telefonischer Form oder über andere übliche Kommunikationsmittel erfolgen. Die insoweit erforderlichen Sozialdaten dürfen auch zu diesem Zweck an nichtöffentliche Stellen übermittelt werden.

( Deutscher Bundestag - 16. Wahlperiode - Seite 29 -  Drucksache 16/1410)

* die Schaffung einer datenschutzrechtlichen Grundlage für regelmäßige telefonische Befragungen von Leistungsbeziehern der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch nichtöffentliche Stellen (z. B. von der Bundesagentur für Arbeit eingerichtete Contact-Center) (diese Maßnahme ist ebenfalls Teil der umfassenden Strategie zur Effizienzsteigerung in der Verwaltung sowie zur Vermeidung von Leistungsmissbrauch; es kann davon ausgegangen werden, dass auch hier Einsparungen von bis zu 100 Mio. Euro zu erwarten sind);

( Deutscher Bundestag - 16. Wahlperiode - Seite 37 -  Drucksache 16/1410)

Quelle : Fortentwicklungsgesetz