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Gesetzliche Änderungen
ab 1. August 2006 auf einen Blick
Veränderte Regeln
für Arbeitlose und Existenzgründer:
Auch zum 1. August ändert sich wieder
einiges für Arbeitslose und Existenzgründer.
LANGZEITARBEITSLOSE:
Sie müssen sich auf häufigere
Kontrollen und härtere Sanktionen einstellen.
Wer Arbeitslosengeld II beantragt, erhält
umgehend ein Job- oder Qualifizierungsangebot.
Wird es abgelehnt, werden die Leistungen
um 30 Prozent für drei Monate gekürzt.
Weitere Weigerungen können zur kompletten
Streichung führen. Auch dürfen
die Behörden Langzeitarbeitslose regelmäßig
zu Hause anrufen und Informationen verlangen.
Bei eheähnlichen Gemeinschaften wird
die Beweislast umgekehrt: Früher musste
der Staat nachweisen, dass die Gemeinschaft
vorliegt. Nun muss der Antragssteller nachweisen,
dass dies nicht der Fall ist. Ein Außendienst
der Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und
Arbeitsverwaltung soll durch mehr Kontrollen
Missbrauch aufdecken. Der Freibetrag für
Erspartes wird auf 150 Euro pro Lebensjahr
(max. 9750 Euro) abgesenkt, der für
Altersvermögen auf 250 Euro (max. 16.250
Euro) aufgestockt.
EXISTENZGRÜNDER:
Die bisherige Ich AG und das Überbrückungsgeld
werden durch einen neuen Gründungszuschuss
für Arbeitslose ersetzt. Der Zuschuss
beträgt 300 Euro monatlich und wird
maximal15 Monate gezahlt. Er wird in den
ersten neun Monaten zusätzlich zum
Arbeitslosengeld I gezahlt. In einer zweiten
Phase können die 300 Euro für
sechs Monate weitergezahlt werden, dann
wird aber nur doch die Pauschale für
die Sozialversicherung bezahlt. Gründerinnen
und Gründer müssen arbeitslos
gemeldet sein und ihre Arbeitslosigkeit
durch die Existenzgründung beenden.
Außerdem müssen Antragsteller
eine Einschätzung ihres Vorhabens etwa
von einer Handwerkskammer oder einer Bank
vorlegen. Ein direkter Übergang von
Beschäftigung in eine geförderte
Selbstständigkeit ist nicht möglich.
Empfänger von Arbeitslosengeld II sind
nicht anspruchsberechtigt, sie können
ein Einstiegsgeld bei den für sie zuständigen
Stellen beantragen.
Telefonische Erreichbarkeit
ab 1. August 2006
Der Gesetzgeber beabsichtigt,
mit dem Beschluss zum Fortentwicklungsgesetz,
erwerbslose Hilfebedürftige, ab dem
1. August 2006 telefonisch transparenter
werden zu lassen. Transparenz sollte der
Erwerbslose aber auch von Seiten der Agenturen
und Ämter erwarten können. Gerade
die Callcenter, welche im Auftrag der BA
Befragungen durchführen sollen, erweisen
sich als Transparenzmuffel. Meist erkennt
der zu Befragende nicht, wer am anderen
Ende der Leitung sich befindet und beantwortet
gutgläubig wichtige Fragen.
Dazu aus dem Fortentwicklungsgesetz:
Zu Nummer 42 (§ 51)
Die Ergänzung stellt
klar, dass die Träger der Leistungen
der Grundsicherung für Arbeitsuchende
nichtöffentliche Stellen auch mit Maßnahmen
zur Förderung der Eingliederung in
Arbeit und zur Vermeidung von Leistungsmissbrauch
beauftragen dürfen. Dies kann zum Beispiel
die Einrichtung von Call-Centern für
telefonische Abfragen sein, ob bei Beziehern
von Leistungen der Grundsicherung für
Arbeitsuchende die erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen
vorliegen und ob sie für bestimmte
Eingliederungsmaßnahmen in Frage kommen.
Die Durchführung dieser Abfragen kann
in schriftlicher und telefonischer Form
oder über andere übliche Kommunikationsmittel
erfolgen. Die insoweit erforderlichen Sozialdaten
dürfen auch zu diesem Zweck an nichtöffentliche
Stellen übermittelt werden.
( Deutscher Bundestag
- 16. Wahlperiode - Seite 29 - Drucksache
16/1410)
* die Schaffung einer
datenschutzrechtlichen Grundlage für
regelmäßige telefonische Befragungen
von Leistungsbeziehern der Grundsicherung
für Arbeitsuchende durch nichtöffentliche
Stellen (z. B. von der Bundesagentur für
Arbeit eingerichtete Contact-Center) (diese
Maßnahme ist ebenfalls Teil der umfassenden
Strategie zur Effizienzsteigerung in der
Verwaltung sowie zur Vermeidung von Leistungsmissbrauch;
es kann davon ausgegangen werden, dass auch
hier Einsparungen von bis zu 100 Mio. Euro
zu erwarten sind);
( Deutscher Bundestag
- 16. Wahlperiode - Seite 37 - Drucksache
16/1410)
Quelle :
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