Deutscher Verein für private und öffentliche
Fürsorge (DV):
Schwangere unter 25 sollen ausziehen dürfen
Der Gesetzgeber hat 2006 die Hartz-IV-Vorschriften
für junge Menschen unter 25 Jahren verschärft. Nach einem
Umzug erhalten sie nur dann Kosten für Unterkunft und Heizung,
wenn der Leistungsträger diesem vorher zugestimmt hat.
Voraussetzung für eine Zusicherung ist ein „schwerwiegender
sozialer Grund“. Die Empfehlungen des Deutschen Vereins
definieren, wann ein solcher Grund vorliegt.
„Eine Zusicherung zur Kostenübernahme
sollte insbesondere erteilt werden, wenn das Zusammenleben von Eltern
mit Sohn oder Tochter aus physischen oder psychischen Gründen
nicht mehr zumutbar ist,“ so Wilhelm Schmidt, Vorsitzender des
Deutschen Vereins. Weitere Gründe seien beengte Räumlichkeiten
oder eine Schwangerschaft. „Jungen Frauen unter 25 Jahren soll
die Möglichkeit gegeben werden, im Falle einer Schwangerschaft
eine eigene Familie zu gründen,“ fordert Schmidt. Quelle:
DBSH-Newsletter 2-2007