Arbeitslosen-Treff Odenwald

 

 

Deutscher Verein für private und öffentliche Fürsorge (DV):


Schwangere unter 25 sollen ausziehen dürfen


Der Gesetzgeber hat 2006 die Hartz-IV-Vorschriften für junge Menschen unter 25 Jahren verschärft. Nach einem Umzug erhalten sie nur dann Kosten für Unterkunft und Heizung, wenn der Leistungsträger diesem vorher zugestimmt hat. Voraussetzung für eine Zusicherung ist ein „schwerwiegender sozialer Grund“. Die Empfehlungen des Deutschen Vereins definieren, wann ein solcher Grund vorliegt.

„Eine Zusicherung zur Kostenübernahme sollte insbesondere erteilt werden, wenn das Zusammenleben von Eltern mit Sohn oder Tochter aus physischen oder psychischen Gründen nicht mehr zumutbar ist,“ so Wilhelm Schmidt, Vorsitzender des Deutschen Vereins. Weitere Gründe seien beengte Räumlichkeiten oder eine Schwangerschaft. „Jungen Frauen unter 25 Jahren soll die Möglichkeit gegeben werden, im Falle einer Schwangerschaft eine eigene Familie zu gründen,“ fordert Schmidt. Quelle: DBSH-Newsletter 2-2007