Arbeitslosen-Treff Odenwald

 

 

Diakonisches Werk Hessen-NassauEs hat Verunsicherungen über die Position der Diakonie im Zusammenhang mit der politischen Diskussion über die Absenkung von Arbeitslosengeld II gegeben (ALG II). Dazu erklärt Pfarrer Dr. Wolfgang Gern, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks in Hessen und Nassau (DWHN):

            1. Wir brauchen keine Diskussion über weitere Kürzungen. Aber wir brauchen eine Diskussion darüber, wie Menschen mit und ohne Arbeit in Würde leben können. Die bestehende Grundsicherung schützt nicht vor Armut. Diese verfassungsrechtliche Verpflichtung des sozialen Rechtsstaates ist mit dem monatlichen Hartz IV-Regelsatz in Höhe von 345 Euro nicht erfüllt. Diese Leistung bewahrt erwerbslose Menschen und ihre Familien nicht vor Armut und sozialer Ausgrenzung. Das zu sagen ist unsere Aufgabe als Diakonie. Deshalb setzen wir uns für eine armutsfeste Grundsicherung ein. Ein Leben führen zu können, das in unserem Gemeinwesen nicht zur Ausgrenzung führt, sondern der Würde des Menschen entspricht, hängt auch davon ab, wie viel Geld den Menschen in Form von Sozialleistungen zur Verfügung steht. Die Diakonie bemisst die Stärke eines Gemeinwesens am Wohl der Schwächsten. Sie wendet sich gegen politische Kräfte, welche die Kosten der Arbeitslosigkeit auf die Schwachen abwälzen wollen.

            2. Solange der Arbeitsmarkt nicht genügend Arbeitsplätze bereit stellt, richtet sich die Verschärfung von Sanktionen und Leistungskürzungen vor allem gegen die Betroffenen. Deshalb bedauern wir, dass die Bundesanstalt für Arbeit ihre Mittel für die aktive Arbeitsmarktförderung nicht ausschöpft, sondern reduziert und nur einen eingeschränkten Personenkreis als förderungsfähig betrachtet. Die Gesamtkosten für die Sozialleistungen nach SGB II machen weniger als fünf Prozent des Sozialbudgets aus. Das ALG II ist nicht teurer als die früheren Kosten der Arbeitslosenhilfe, der Hilfen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) und des Wohngeldes zusammen. Wer die Zusammenlegung der Arbeitslosenhife und der Sozialhilfe politisch gefordert hat, der darf sich nicht wundern, dass die Kosten sich auch entsprechend summieren.

            3. Wir wenden uns gegen eine Politik, die meint, dass arbeitslose Menschen ihre Lage selbst verschulden würden. Wir weisen die politische Inszenierung ausufernder Kosten für die Sozialleistungen für arbeitslose Menschen zurück. Es ufern nicht die Sozialleistungen aus. Die Sozialleistungen zeigen das wahre Ausmaß der Armut in diesem reichen Land. Neuere Untersuchungen zeigen zudem, dass es eine wachsende, verdeckte Armut gibt: Über zwei Millionen Menschen haben Anspruch auf Hartz IV, nehmen ihn aber nicht wahr und belasten daher nicht den Haushalt.

            4. Im Übrigen finden wir es widersprüchlich, dass zeitgleich mit Einführung einer symbolischen Reichensteuer und einer Mehrwertsteuererhöhung, die untere soziale Schichten über Gebühr belastet, der Druck auf eben diese Menschen erhöht wird. Wir bekräftigen, dass die Landespolitik und unsere Partner in den Wohlfahrtsverbänden sicher sein können, dass wir auch in Zukunft unserer Rolle als Anwältin vor allem für Hartz IV-Empfänger wahrnehmen werden. Mit dem Sozialwort der Kirchen aus dem Jahr 1997 betone ich, dass alles Handeln und Entscheiden in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft sich daran messen lassen muss, „inwiefern es die Armen betrifft, ihnen nützt und sie zu eigenverantwortlichem Handeln befähigt.“ Das ist gemeint mit sozialstaatlicher Subsidiarität, der die Diakonie verpflichtet bleibt: Hilfe zur Eigenständigkeit, damit Menschen aus Krisen und Brüchen wieder aufstehen können.