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Es
hat Verunsicherungen über die Position
der Diakonie im Zusammenhang mit der politischen
Diskussion über die Absenkung von Arbeitslosengeld
II gegeben (ALG II). Dazu erklärt Pfarrer
Dr. Wolfgang Gern, Vorstandsvorsitzender
des Diakonischen Werks in Hessen und Nassau
(DWHN):
1.
Wir brauchen keine Diskussion über
weitere Kürzungen. Aber wir brauchen
eine Diskussion darüber, wie Menschen
mit und ohne Arbeit in Würde leben
können. Die bestehende Grundsicherung
schützt nicht vor Armut. Diese verfassungsrechtliche
Verpflichtung des sozialen Rechtsstaates
ist mit dem monatlichen Hartz IV-Regelsatz
in Höhe von 345 Euro nicht erfüllt.
Diese Leistung bewahrt erwerbslose Menschen
und ihre Familien nicht vor Armut und sozialer
Ausgrenzung. Das zu sagen ist unsere Aufgabe
als Diakonie. Deshalb setzen wir uns für
eine armutsfeste Grundsicherung ein. Ein
Leben führen zu können, das in
unserem Gemeinwesen nicht zur Ausgrenzung
führt, sondern der Würde des Menschen
entspricht, hängt auch davon ab, wie
viel Geld den Menschen in Form von Sozialleistungen
zur Verfügung steht. Die Diakonie bemisst
die Stärke eines Gemeinwesens am Wohl
der Schwächsten. Sie wendet sich gegen
politische Kräfte, welche die Kosten
der Arbeitslosigkeit auf die Schwachen abwälzen
wollen.
2.
Solange der Arbeitsmarkt nicht genügend
Arbeitsplätze bereit stellt, richtet
sich die Verschärfung von Sanktionen
und Leistungskürzungen vor allem gegen
die Betroffenen. Deshalb bedauern wir, dass
die Bundesanstalt für Arbeit ihre Mittel
für die aktive Arbeitsmarktförderung
nicht ausschöpft, sondern reduziert
und nur einen eingeschränkten Personenkreis
als förderungsfähig betrachtet.
Die Gesamtkosten für die Sozialleistungen
nach SGB II machen weniger als fünf
Prozent des Sozialbudgets aus. Das ALG II
ist nicht teurer als die früheren Kosten
der Arbeitslosenhilfe, der Hilfen zum Lebensunterhalt
(Sozialhilfe) und des Wohngeldes zusammen.
Wer die Zusammenlegung der Arbeitslosenhife
und der Sozialhilfe politisch gefordert
hat, der darf sich nicht wundern, dass die
Kosten sich auch entsprechend summieren.
3.
Wir wenden uns gegen eine Politik, die meint,
dass arbeitslose Menschen ihre Lage selbst
verschulden würden. Wir weisen die
politische Inszenierung ausufernder Kosten
für die Sozialleistungen für arbeitslose
Menschen zurück. Es ufern nicht die
Sozialleistungen aus. Die Sozialleistungen
zeigen das wahre Ausmaß der Armut
in diesem reichen Land. Neuere Untersuchungen
zeigen zudem, dass es eine wachsende, verdeckte
Armut gibt: Über zwei Millionen Menschen
haben Anspruch auf Hartz IV, nehmen ihn
aber nicht wahr und belasten daher nicht
den Haushalt.
4.
Im Übrigen finden wir es widersprüchlich,
dass zeitgleich mit Einführung einer
symbolischen Reichensteuer und einer Mehrwertsteuererhöhung,
die untere soziale Schichten über Gebühr
belastet, der Druck auf eben diese Menschen
erhöht wird. Wir bekräftigen,
dass die Landespolitik und unsere Partner
in den Wohlfahrtsverbänden sicher sein
können, dass wir auch in Zukunft unserer
Rolle als Anwältin vor allem für
Hartz IV-Empfänger wahrnehmen werden.
Mit dem Sozialwort der Kirchen aus dem Jahr
1997 betone ich, dass alles Handeln und
Entscheiden in Gesellschaft, Politik und
Wirtschaft sich daran messen lassen muss,
inwiefern es die Armen betrifft, ihnen
nützt und sie zu eigenverantwortlichem
Handeln befähigt. Das ist gemeint
mit sozialstaatlicher Subsidiarität,
der die Diakonie verpflichtet bleibt: Hilfe
zur Eigenständigkeit, damit Menschen
aus Krisen und Brüchen wieder aufstehen
können.
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