Newsletter vom 03.05.10
1. Tacheles – Artikel zur Härtefallregelung
Der lange angekündigte Artikel zum Umgang mit den Überprüfungsanträgen und zur Härtefallregelung des BVerfG ist nun auf der Tacheles – Seite veröffentlicht
und hier zu finden:
2. Neue Weisungen zum SGB II
Die BA hat zu § 12 SGB II neue Weisungen rausgegeben, diese sind hier zu finden:
3. Diverse gesetzliche Änderungen
Ich möchte auf eine Reihe geplanter und schon vollzogener gesetzlicher Änderungen im SGB II – Kontext hinweisen.
a. Fahrplan der Koalition zu SGB II- Änderungen:
b. Entwurf der Änderung der ALG II-Vo zur Nichtanrechnung von Einkünften von Minderjährigen in Ferienbeschäftigung:
c. Änderungen beim Schonvermögen mit Verwertungsausschluss von 250 € auf 750 €, in dieser Fassung:
d. Härtefallregelung, verabschiedeter Gesetzestext: , Stellungnahmen von Sachverständigen, Verbänden und Institutionen zur Härtefallregelung:
e. Neuorganisation und GG- Änderung: , alles weitere unter: >> Aktuelle und geplante gesetzliche Änderungen >> Neuorganisation (in Planung)
Anmerkung zum Gesetzestext der Härtefallregelung: Im verabschiedeten Gesetzestext wird § 3 Abs. 3 S. 2 SGB II gestrichen. Dieser stellt fest, dass eine abweichende Bedarfsfestlegung ausgeschlossen ist. Hier prognostiziere ich eine neue Runde der Auseinandersetzung von Kürzung der Regelleistung wegen abweichender Bedarfe, z.B. Kürzung der Regelleistung wegen geldwerter Vorteile bei möblierter Vermietung oder Vermietung incl. Strom und anderer geldwerter Vorteile … Das muss dringend beachtet werden!
4. Empfehlungen des Deutschen Verein
Der Deutsche Verein hat am 10. März 2010 „Erste Empfehlungen zur Verbesserung der Erwerbsintegration von Menschen mit Migrationshintergrund“ veröffentlicht. Das Papier liefert Behörden und Beratungsstellen eine nützliche Auslegungshilfe für die Leistungsgewährung nach SGB II, SGB XII und AsylbLG an Unionsbürger und an Bürger von Drittstaaten.
Hier zu finden:
5. Bundesweite Zahltag – Homepage jetzt öffentlich
Auf dieser Homerpage werden ab sofort alle geplanten Zahltage veröffentlicht. Erwerbslosenaktivisten und auch solche die es werden wollen, sollten sich diese merken und Gruppen natürlich ihre geplanten Zahltage dort veröffentlichen. Aus der Selbstverständniserklärung der Zahltagsaktivisten: ‘Zahltag!’ ist Titel und Kampfbegriff einer emanzipatorisch selbst-organisierten, dezentralen Kampagne als Antwort auf ‘Agenda 2010′.
Die Homepage ist zu finden unter:
6. Die (neue) soziale Frage in Theorie und Praxis linker Bewegungen
Die Tagung zu diesem Thema will Ursprünge, Strategien und Ziele sozialpolitischer Impulse in linken Bewegungen aufspüren und diskutieren. Sie wird veranstaltet von Wolfgang Richter / Irina Vellay, FH Dortmund und findet am 19./20. Juni in Dortmund statt.
Der Aufruf und die Einladung ist zu finden unter:
7. Fortbildung „Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II” am 19./20. Mai in Wuppertal
Bei dieser Fortbildung sind noch einige Plätze frei. Inhaltlich geht es dabei um die Kürzung der Leistungen wegen aufzurechnender Darlehen, Rückforderungen und sonstiger Verrechnungen. Es wird dabei seziert welche Kürzung zulässig ist und welche nicht. Wie eingegangene Verträge rückwirkend angegangen werden können, was öffentlich-rechtlicher Vertrag und was Verzicht auf Sozialleistung ist und welche Formalitäten dabei zu beachten sind. Weiter wird der gesamte Bereich Aufhebung von Bescheiden und Rückforderung von zu Unrecht erbrachten Leistungen bearbeitet. Welche Formalien sind zu beachten, unter welchen Voraussetzungen eine Aufhebung überhaupt zulässig ist …
Ausschreibung und mehr hier:
8. “Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien” am 04. Juni in Wuppertal
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und mehr hier:
9. “ALG II – Bescheide prüfen und verstehen – Berechnung und Bescheidprüfung für die Praxis”
am 09./10. Juni in Nürnberg und 26./27. Juli in Stuttgart
In der zweitägigen Fortbildung wird systematisch die Einkommensanrechnung laufender und einmaliger Einnahmen, die Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II – Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Natürlich wird dabei auch auf die jeweiligen Rechtsfolgen für die Praxis eingegangen. Mögliche Änderungen der ALG II – Vo, für 2010 geplante Gesetzesänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich topaktuell mit ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr sowie der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.
Ausschreibung und mehr hier:
Newsletter vom 04.04.10
1. Angemessene KdU in NRW / Fachstellungnahme vom Mieterverein
Das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW erlässt eine offensichtlich rechtswidrige Weisung zur Senkung der KdU’s in NRW. Die Angemessenheitsgrenze soll von 50 auf 47 qm gedrückt werden. Warum die Weisung rechtswidrig ist und der BSG und LSG-NRW Rechtsprechung widerspricht, hat Rechtsanwalt Holger Gautzsch, vom Mieterverein Dortmund, in einer Veröffentlichung dargelegt. Der Kampf um die rechtmäßigen KdU in NRW ist damit eröffnet …. Die Materialen sind hier zu finden:
2. Arbeitshilfe: „Kommunale Aktivitäten zum Sanktionsmoratorium“
Die KOS – eine der 112 Erstunterzeichner/innen des Aufrufs für ein Sanktionsmoratorium – hat zusammen mit anderen eine Arbeitshilfe herausgegeben, die zahlreiche Tipps und Anregungen zu der Frage “Wie auf kommunaler Ebene die Forderung nach einem Sanktionsmoratorium voran gebracht werden kann” enthält.
Die Arbeitshilfe basiert auf den Ergebnissen der AG „Kommunale Aktivitäten zum Sanktionsmoratorium“, die im Rahmen der Tagung „Gemeinsam Stärke entwickeln!“ durchgeführt wurde. Die Arbeitshilfe ist allen zu empfehlen, die die Forderung nach einem Aussetzen des Hartz-IV-Sanktionsparagrafen als sinnvoll erachten oder diese Forderung bereits tatkräftig unterstützen – sei es durch Unterschriftensammlungen und Aktionen zum Thema, durch Gespräche mit Verantwortlichen vor Ort oder durch kommunalpolitische Entscheidungen. Die Arbeitshilfe ist hier zu finden:
3. Stadt Lübeck unterstützt den Aufruf für ein Sanktionsmoratorium
Auf Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Lübecker Sozialausschuss unterstützt nun auch die SPD-CDU-regierte Hansestadt Lübeck die Forderung nach Aussetzung des Hartz-IV-Sanktionsparagrafen. Die Lübecker Bürgerschaft hatte den Antrag zusammen mit dem AUFRUF-Text abschließend an den Sozialausschuss verwiesen. Dieser hat am 03.11.2009 mehrheitliche den Antrag angenommen. Protokoll der Ausschusssitzung:
Einen dahingehenden Musterantrag zur Unterstützung des Sanktionsmoratoriums findet Ihr hier: )
Eine sehr empfehlenswerte und aufgreifungsfähige Praxis.
4. Kinderkleidung nicht atypisch und fällt nicht unter Härtefallklausel
Das BSG hat (leider) in einem Urteil vom 23.März 2010 (Aktz.: B 14 AS 81/08 R) entschieden, dass Kinderkleidung zwar ein regelmäßiger Bedarf, der aber mit der Regelleistung abzudecken sei und deshalb kein zusätzlicher Anspruch aus der vom BVerfG entwickelten Härtefallregelung existiert.
Inhaltlich ist dies eine fatale Entscheidung, da damit und mit der nachfolgenden Entscheidung des BVerfG zunehmend die Lücken zubetoniert werden, mit denen höhere Leistungen geltend gemacht werden könnten. Terminbericht des BSG dazu:
5. BVerfG: Härteklausel wirkt nicht für Zeiträume vor dem 09.02.2010
Das BVerfG hat in einer Entscheidung vom 24.März 2010 klargestellt, dass die Härtefallregelung nicht für Zeiten vor der Entscheidung der 1. Kammer am 09.02.2010 gelte. Dies wurde damit begründet, dass es an einer einfach gesetzlichen Grundlage mangele, dass diese erst ab dem 9.2 geschaffen wurde und das BVerfG explizit eine rückwirkende Anwendung ausgeschlossen habe. Somit hat das BVerfG eine dahingehende Entscheidung des BSG vom 18.02.2010 indirekt korrigiert. Hier nun zur BVerfG – Entscheidung:
Rechtliche (Kurz-) Bewertung: Mit dieser Entscheidung ist nun endgültig klar, dass auch über Überprüfungsanträge rückwirkend nichts mehr zu erhalten ist. Jetzt können endgültig alle Überprüfungsanträge als erledigt erklärt werden, denn das BVerfG hat damit wiederholt gesagt: rückwirkend gibt es nichts.
Eine minimale Lücke hat es aber gelassen. So hat das BVerfG in seiner aktuellen Entscheidung klargestellt, “Ein Anspruch gegen den Sozialhilfeträger nach § 73 SGB XII war offensichtlich nicht Gegenstand des sozialgerichtlichen Verfahrens, da eine Beiladung des Sozialhilfeträgers unterblieben ist, das Bundessozialgericht dies nicht als Verfahrensfehler beanstandet hat und die Beschwerdeführer insoweit keinen Verfassungsverstoß geltend machen.” (Rz 7)
Damit stellt das BVerfG klar, dass für Härtefälle für Zeiten vor der BVerfG-Entscheidung vom 07.02.2010 weiterhin das Sozialamt über § 73 SGB XII zuständig ist. Insofern die Kenntnis der Notlage (im Sinne von § 18 Abs. 1 SGB XII) bei einem Leistungsträger (§ 16 Abs. 2 SGB I) vorlag, dies kann auch eine ARGE sein, kann bis zu vier Jahre rückwirkend (§ 45 Abs. 1 SGB I) nun ein Anspruch beim jetzt zuständigen Sozialamt geltend gemacht werden. Hatte kein Leistungsträger zumindest anfängliche Kenntnis, ist ein rückwirkender Anspruch nun endgültig gelaufen.
6. Stand der Gesetzesänderungen SGB II
Auf der Seite der LAG-Arbeit Hessen gibt es den aktueller Stand (20.03.2010) der Arbeit der Interfraktionellen Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur SGB-II-Organisationsreform, diese ist hier zu finden:
7. Nächstes „Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II“ – Seminar am 19./20. Mai in Wuppertal
Bei beiden Fortbildung sind noch einige Plätze frei. Es geht dabei um die systematischen Kürzungen der Regelleistung durch Darlehen, Rückforderung und Aufrechnung jedweder Art im SGB II Bezug. Das ist in absehbarer Zeit die einzige Fortbildung die ich zu diesem Thema anbieten werde, daher möchte ich kurzfristig darauf hinweisen. Ausschreibung und Anmeldung ist hier zu finden:
Beide Seminare halte ich für extrem wichtig für Leute die sich gegen unrechtmäßige Kürzungen der Behörde zur Wehr setzen wollen.
Beschreibung, Modalitäten, Anmeldung hier:
8. Nächste Grundlagenseminare zum SGB II – “Komplettüber- und durchblick SGB II und Rechtsdurchsetzung“
Die nächsten Grundlagenseminare biete ich an folgenden Orten und Zeiten an: am 19./20. April in Wuppertal, 07./08. Juni in Frankfurt, 19./20. Juli in Dresden und am 2./03. August wiederum in Wuppertal. Beschreibung, Modalitäten, Anmeldung hier:
9. Fortbildung: „ALG II – Bescheide prüfen und verstehen – Berechnung und Bescheidprüfung für die Praxis“
Diese Fortbildung biete ich an folgenden Orten an: am 09./10. Juni in Nürnberg und am 26./27. Juli in Stuttgart. Beschreibung, Modalitäten, Anmeldung hier:
10. Fortbildung: „Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien“
Diese Fortbildung biete ich an folgenden Orten an: am 04. Juni in Wuppertal, 11. Juni in Nürnberg und am 21. Juli in Dresden
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Beschreibung, Modalitäten, Anmeldung hier:
11. Fortbildung: „Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger“
Diese Fortbildung biete ich an folgenden Orten an: 06.08. in Erfurt, 31.08. in Hamburg, 21.09. in Nürnberg und am 06.10. in Wuppertal.
Bei dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II gegeben. Beschreibung, Modalitäten, Anmeldung hier:
12. Fortbildung: „Übernahme von Energieforderungen und Energieschulden“ am 19.04. in Wuppertal
Mein Kollege, Frank Jäger, bietet ein weiteres Seminar zu Energieschulden an: „Immer mehr Menschen mit niedrigen Einkommen können Vorauszahlungen an Energieversorger oder Vermieter bzw. etwaige Nachforderungen nicht mehr zahlen. Die Folge: Energieschulden, bei andauerndem Zahlungsverzug die Sperre der Energielieferung. Das Tagesseminar für BeraterInnen und
Rechtsanwender behandelt Prüfschritte, die sozial- und zivilrechtlichen Grundlagen und vermittelt Lösungsstrategien, Energieschulden und Energiesperren abzuwenden“. Weitere Infos und Anmeldung unter:
Newsletter vom 23.03.10
1. Zur Angemessenheit der KdU in NRW
Das Mieterforum Ruhr positioniert sich und stellt klar, dass und warum die angemessenen Unterkunftskosten in NRW nach den Wohnungsnutzungsbestimmungen” (WNB) zu bestimmen sind. Nach diesen sind die Angemessenheitsgrenzen seit dem 01.01.2010 um 5 qm angehoben worden. Unrichtig ist die behördliche Positionierung nach der die KdU nach den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) zu bestimmen seien (mit einer Erhöhung von 2 qm). Hier versuchen die Kommunen zu Lasten von hunderttausenden SGB II/SGB XII- Haushalten die Kosten massiv zu senken. Der Artikel des Mieterforums ist hier zu finden:, Positionierung des MAGS hier: . Hier scheint mal wieder die einzig mögliche Lösung zu sein: klagen, klagen, klagen … Wenn ihr dahingehende Ergebnisse erzielt, bitte eine Kopie des Beschlusses/Urteils übersenden.
2. Bundesweite KdU – Richtlinien und zur Erstausstattung / Hilfe benötigt
Wie ihr wisst habe ich eine stolze Sammlung bundesweiter KdU – Richtlinien und RiLi’s zur Erstausstattung, bei Schwangerschaft sowie Wohnraumsicherung. An dieser Stelle möchte ich alle NewsletterleserInnen bitten, diese Dateien auf ihre Aktualität zu prüfen und mir Infos, die aktueller oder noch nicht verzeichnet sind, zu übersenden (möglichst elektronisch, per Fax oder Post geht auch – Anonymität wird im Zweifelsfall zugesichert). Das Verzeichnis findet Ihr hier:
3. Härtefallliste
Die angekündigte Härtefallliste zu den laufenden atypischen Bedarfen, entsprechend der Anordnungsverfügung des BVerfG wird nun endgültig nach den Osterferien veröffentlicht. Sollten Euch bis dahin erste Beschlüsse bekannt werden, bitte ich Euch mir diese zu übersenden oder mich darauf hinzuweisen.
4. Neue Dienstanweisungen der BA zum SGB II
Die BA hat neue Dienstanweisungen zum SGB II rausgegeben, diese betreffen die FH’s zu § 6, 12a, 24a, 38 und die FH’s zu KV, Abschnitt A; FH KV, Abschnitt C und FH RV, Abschnitt A. Diese sind hier zu finden:
5. Spendenaufruf für die Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau Gegenwind e. V.
Die Kollegen der Ali Gegenwind erfahren derzeit recht heftigen Gegenwind der dortigen ARGE, dort wird mit allen Mitteln versucht eine aktive Erwerbsloseninitiative einzuschüchtern und mit Prozessen zu überziehen. Die Kollegen benötigen Unterstützung, zunächst mal in Form von Geld, um Ihre Belange gegen die ARGE – Einschüchterung und Versuch der Kriminalisierung zu vertreten. Infos über die Ini findet ihr hier: , einen Spendenaufruf zu der Ini hier: . Super wäre, wenn die Kollegen finanzielle Unterstützung bekommen könnten.
6. Infos zur Bürgerarbeit
Aus einem Rundbrief des DPWV wird berichtet:
„Bei einer Tagung zum Thema Bürgerarbeit des Diakonischen Werkes der EKD wurde informiert, dass die Bundesregierung bereits in der 10. KW ein Konzept zur Bürgerarbeit vorlegen wird. Details wurden nicht bekannt, allerdings entstand der Eindruck, dass die Modellvorhaben aus Sachsen-Anhalt, Thüringen und Bayern wesentliche Grundlage sein werden. Es wird sich vermutlich um zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegenden Arbeiten mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen handeln. Die Bürgerarbeit soll grundsätzlich in allen Bundesländern gezielt eingesetzt werden können, sofern hierfür Interesse besteht. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Herr Schiewerling erklärte, dass mit der Einführung der Bürgerarbeit keine gesetzliche Abschaffung bestehender Instrumente wie des Kommunal-Kombi oder des Beschäftigungszuschusses verbunden sei, allerdings in der Praxis sicherlich Anpassungen vorgenommen werden müssten.
Nachdem die Politiker Guido Westerwelle und Hannelore Kraft mit dem Thema Hartz IV und Beschäftigung im NRW-Wahlkampf punkten, beginnt die CDU jetzt mit dem Thema Bürgerarbeit nachzulegen. In mehreren Beiträgen diverser Zeitungen wird der im Koalitionsvertrag verabredete neue Förderansatz im SGB II gefordert.
Auch der Städte- und Gemeindebund setzt sich dafür ein, die bezahlte Bürgerarbeit bundesweit einzuführen. Das Modell Bürgerarbeit, das in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Bayern an mehreren Standorten erprobt wurde/wird, sieht vor, allen arbeitslosen Personen, die nicht in reguläre Arbeit vermittelt oder in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zugewiesen werden (können) ein Angebot von Arbeitsplätzen im gemeinnützigen Bereich zuzuweisen. An den Modellstandorten wird Bürgerarbeit mit pauschalen Bruttoentgelten zwischen 675 und 975 Euro bei einer 30-Stunden-Woche vergütet. Die Beschäftigungsverhältnisse schließen die Kranken-, Renten-, Pflege- nicht aber die Arbeitslosenversicherung ein“. Hintergrundmaterial zur Bürgerarbeit findet ihr hier:
7. Zur Nachahmung: Antrag zur Unterstützung des Sanktionsmoratoriums
Der Kreisverband und die Bürgerschaftsfraktion der Grünen aus Greifswald haben einen äußerst nachahmenswerten Antrag an die Verwaltung geschrieben, dass diese die Initiative „Sanktionsmoratorium – für das sofortige Aussetzen der Sanktionen im SGB II“ unterstützen solle. Damit könnte die Moratoriumsinitiative neu beflügelt werden. Die Veröffentlichung findet Ihr hier: . Der Antrag der Grünen ist nachfolgend für ARGEn und Optionskommunen umgeschrieben und könnte zur bundesweiten Benutzung direkt verwendet werden. Zu finden hier:
8. SGB II – Grundlagenseminare am 19./20.April in Wuppertal
Kurzfristig kann ich nun noch ein Grundlagenseminar für den 19./20.4. in Wuppertal anbieten. Dort gibt es meinen SGB II- Seminar-Klassiker “Komplettüber- und Durchblick SGB II und Rechtsdurchsetzung”. Das Grundlagenseminar biete ich auch noch am 17./18. Mai in Wuppertal, am 07./08. Juni in Frankfurt, am 19./20. Juli in Dresden und am 02./03. Aug. in Wuppertal an. In allen diesen Fortbildungen sind noch Plätze frei. Beschreibung, Modalitäten, Anmeldung hier:
9.Fortbildung: „Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II“ am 19./20. Mai in Wuppertal
Bei dieser Fortbildung sind noch paar Plätze frei. Es geht dabei um die systematischen Kürzungen der Regelleistung durch Darlehen, Rückforderung und Aufrechnung jedweder Art im SGB II Bezug. Das ist in absehbarer Zeit die einzige Fortbildung, die ich zu diesem Thema anbieten werde, daher möchte ich kurzfristig darauf hinweisen. Beschreibung, Modalitäten, Anmeldung hier:
Das Seminar halte ich für extrem wichtig für Leute die sich gegen unrechtmäßige Kürzungen der Behörde zur Wehr setzen wollen.
10. Fortbildung: „ALG II – Bescheide prüfen und verstehen – Berechnung und Bescheidprüfung für die Praxis“ in Nürnberg und Stuttgart
Die nächsten Bescheidprüfungsfortbildungen finden am 09./10. Juni in Nürnberg und am 26./27. Juli in Stuttgart statt.
Aus dem Beschreibungstext: In der zweitägigen Fortbildung wird systematisch die Einkommensanrechnung laufender und einmaliger Einnahmen, die Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II – Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr sowie der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Näheres hier:
11. Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger am 26. Mai in Wuppertal
Unter diesem Motto habe ich mir ein neues Seminar ausgedacht in welchem ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II gegeben wird. Beschreibung, Modalitäten, Anmeldung hier:
Newsletter vom 12.03.10
1. Paritätische Expertise belegt: Der Lohnabstand ist gewahrt und widerlegt Westerwelles Hartz IV Aussagen
Wer in Deutschland Vollzeit arbeitet, hat mehr als der, der nicht arbeitet. Dies geht aus einer heute vom Paritätischen Wohlfahrtsverband vorgestellten Expertise hervor. Der Verband fordert zu einem seriösen Umgang mit Zahlen und zur Versachlichung der Diskussion um die Lohnabstandsproblematik auf und widerlegt damit Westerwelles Hartz IV – Aussagen. Diese ist hier zu finden:
2. Neues zu den Unterkunftskosten in NRW
Das BSG hat in einer Reihe von Entscheidungen festgestellt, dass für die Feststellung der angemessenen Unterkunftskosten die jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zum Wohnraumförderungsgesetz bindend sind. Diese wurden in NRW zum 1.01.2010 von 45 qm auf 50 qm erhöht. So in NRW durch die Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB), RdErl. d. MfBV v. 12.12.2009, siehe hier:.
Nachdem die Kommunen nun merken, dass das für Sie teurer wird, werden plötzlich drunter liegende Richtlinien erlassen, nämlich mit Datum vom 18.01.2010 die Wohnraumförderungsbestimmungen mit 47 qm erlassen, siehe hier:
Unklar ist, welche Richtlinien jetzt gelten, dass die Verwaltung und das Ministerium nun die geringere qm-Zahl durchsetzen will liegt auf der Hand, so auch das MAGS mit Schreiben vom 04.03.2010, was hier zu finden ist:
Ich halte die Anwendung des WFB für rechtswidrig, da sie eindeutig gegen die gefestigte Rechtsprechung des BSG verstoßen und würde dazu aufrufen wollen gerichtlich zu klären welche Richtlinie nun maßgeblich ist.
3. Leitfaden der BA zu Mindestlöhnen
Die BA hat einen Leitfaden zur Durchführung der Arbeitsvermittlung bei der Veröffentlichung und Bearbeitung von Stellenangeboten mit dem Ziel der Beachtung der Mindestlöhne herausgegeben, dieser fasst die Problematik recht gut zusammen und gibt viele rechtliche Hintergründe. Dieser ist hier zu finden:
4. Gesetzesentwurf zum geänderten Schonvermögen und Mehrbedarf für Härtefälle
Im Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetzes sollen die geplanten Änderungen beim Schonvermögen mit Verwertungsausschluss von 250 € auf 750 € und die Einführung eines Mehrbedarfes für Härtefälle nach der BVerfG-Rechtsprechung geregelt werden, den Entwurf dazu findet ihr hier:
5. Verschärfungen bei der Prozesskostenhilfe
Die neue Regierung will den Zugang zur juristischen Vertretung erschweren, so sollen mit dem Gesetzesentwurf diverse Hürden bei der PKH-Bewiligung aufgebaut werde, so auch der Name Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz, dies ist hier zu finden:
6. Weisung der BA zu den Voraussetzungen der Übernahme von Zusatzbeiträgen der Krankenkassen
Die BA hat eine Weisung herausgegeben aus der ersichtlich ist unter welchen Voraussetzzungen die Zusatzbeiträge der GKV’s nun doch zu übernehmen sind. Diese Materialen sind hier zu finden:
7. Angekündigte Härtefallliste braucht noch etwas
Die von mir angekündigte Härtefallliste braucht noch etwas, sie wird spätestens am Ende der Osterferien fertig sein, daher bitte noch etwas Geduld, aber gerne konstruktive Ideen.
8. Gesetzesentwurfsvorschläge zur SGB II – Organisationsreform
In der interfraktionellen Arbeitsgruppe zur SGB-II-Organisationsreform werden erste Vorlagen zur künftigen Struktur der “optimierten Jobcenter” und zum künftigen Optionsmodell vorgelegt, diese sind zu finden auf der Seite der LAG – Arbeit aus Hessen:
9. Erinnerung zu der Demo gegen Sozialkürzungen am 20. März in Essen
Material und Infos hier:
10. Fortbildung: „Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II“ am 24./25. März in Wuppertal
Bei dieser Fortbildung sind noch paar Plätze frei. Es geht dabei um die systematischen Kürzungen der Regelleistung durch Darlehen, Rückforderung und Aufrechnung jedweder Art im SGB II Bezug. Das ist in absehbarer Zeit die einzige Fortbildung, die ich zu diesem Thema anbieten werde, daher möchte ich kurzfristig darauf hinweisen. Ausschreibung und Anmeldung ist hier zu finden:
Das Seminar halte ich für extrem wichtig für Leute die sich gegen unrechtmäßige Kürzungen der Behörde zur Wehr setzen wollen.
Beschreibung, Modalitäten, Anmeldung hier:
11. Wegen hoher Nachfrage ein SGB II – Grundlagenseminare am 19./20.4. in Wuppertal
Kurzfristig kann ich nun noch ein Grundlagenseminar für den 19./20.4. in Wuppertal anbieten. Dort gibt es meinen SGB II- Seminar-Klassiker “Komplettüber- und Durchblick SGB II und Rechtsdurchsetzung”. Das Grundlagenseminar biete ich auch noch am 17./18. Mai in Wuppertal, am 07./08. Juni in Frankfurt und am 19./20. Juli in Dresden an. In allen diesen Fortbildungen sind noch Plätze frei.
Beschreibung, Modalitäten, Anmeldung hier:
12. Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger am 26. Mai in Wuppertal
Unter diesem Motto habe ich mir ein neues Seminar ausgedacht in welcher ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Unter-25-Jährigen im SGB II gegeben wird.
Beschreibung, Modalitäten, Anmeldung hier:
13. SGB XII – Seminar am 22./23.03. in Wuppertal
Mein Kollege Frank Jäger gibt am 22./23.03, ein SGB XII – Grundlagenseminar in Wuppertal. Dort wird ein grundlegender Überblick über das SGB XII und alle damit verbundenen Feinheiten, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Einkommensgrenzen, Heranziehung Unterhaltspflichtiger …. gegeben. Das ist das Seminar für alle die sich systematisch und grundlegend mit dem SGB XII vertraut machen wollen. Beschreibung, Ausschreibung und Anmeldung hier:
14. Fortbildung: „Übernahme von Energieforderungen und Energieschulden“ am 19.04. in Wuppertal
Der Kollege bietet ein weiteres Seminar zu Energieschulden an: „Immer mehr Menschen mit niedrigen Einkommen können Vorauszahlungen an Energieversorger oder Vermieter bzw. etwaige Nachforderungen nicht mehr zahlen. Die Folge: Energieschulden, bei andauerndem Zahlungsverzug die Sperre der Energielieferung. Das Tagesseminar für BeraterInnen und
Rechtsanwender behandelt Prüfschritte, die sozial- und zivilrechtlichen Grundlagen und vermittelt Lösungsstrategien, Energieschulden und Energiesperren abzuwenden“.